Produktwissen
Sanierung oder Umbau — was musst du deiner Versicherung melden?
Zuletzt aktualisiert:
Du planst eine Sanierung, einen Umbau oder eine Modernisierung deiner Immobilie? Dann solltest du deinen Versicherer rechtzeitig informieren — sonst kann es im Schadenfall zu Kürzungen kommen. Hier erfährst du, was du wann melden musst und welche Informationen dein Versicherer braucht.
Warum muss ich meinen Versicherer informieren?
Baumaßnahmen verändern zwei Dinge, die für deine Versicherung entscheidend sind:
Den Gebäudewert — Sanierungen und Ausbauten erhöhen den Wiederherstellungswert. Ohne Meldung droht Unterversicherung: Im Schadenfall zahlt der Versicherer nur anteilig.
Das Risikoprofil — Bauarbeiten bringen zusätzliche Gefahren mit sich (Feuer durch Schweißarbeiten, offene Leitungen, Gerüste). Das nennt sich Gefahrerhöhung (§ 23 VVG) und muss gemeldet werden.
Gut zu wissen: Nicht gemeldete Gefahrerhöhungen können dazu führen, dass der Versicherer die Leistung kürzt — bei grober Fahrlässigkeit anteilig je nach Schwere des Verschuldens, bei Vorsatz im Extremfall vollständig (§§ 23–26 VVG). Voraussetzung ist in der Regel, dass die Gefahrerhöhung für den Schaden oder seinen Umfang ursächlich war. Hat die Baumaßnahme mit dem Schaden nichts zu tun, bleibt die Leistung meist bestehen. Am sichersten fährst du trotzdem mit einer rechtzeitigen Meldung.
Was muss gemeldet werden?
Maßnahme | Meldepflicht? | Warum? |
|---|---|---|
Kernsanierung (Dach, Fassade, Heizung, Elektrik) | ✅ Ja — sofort | Werterhöhung + Gefahrerhöhung während der Bauphase |
Anbau / Aufstockung / Ausbau (z. B. Dachgeschoss) | ✅ Ja — sofort | Werterhöhung + veränderte Gebäudefläche |
Einbau Kaminofen / Photovoltaik / Wärmepumpe | ✅ Ja — sofort | Neues Risiko (Feuer/Elektrik) + Werterhöhung |
Fenster- / Türentausch | ⚠️ Im Zweifel ja | Einbruchschutz verändert sich, ggf. Werterhöhung |
Badsanierung / Küchenerneuerung | ⚠️ Bei größerem Umfang ja | Neue Leitungswasser-Installationen = geändertes Risiko |
Malerarbeiten / Tapezieren / Bodenbelag | ❌ In der Regel nicht | Reine Schönheitsreparaturen ohne Risikoänderung |
Leerstand während Sanierung (> 60 Tage) | ✅ Ja — sofort | Längerer Leerstand gilt oft als Gefahrerhöhung und ist meldepflichtig |
Faustregel: Wenn sich der Gebäudewert wesentlich verändert oder das Risikoprofil sich ändert (neue Installationen, Baugerüst, offene Gebäudeteile), muss gemeldet werden. Im Zweifel lieber einmal zu viel melden als einmal zu wenig.
Welche Informationen braucht dein Versicherer?
Damit dein Versicherer die Änderung bewerten und den Schutz anpassen kann, benötigt er in der Regel folgende Angaben:
Art der Maßnahme — Was genau wird gemacht? (Kernsanierung, Anbau, Dachausbau, Heizungstausch etc.)
Umfang und betroffene Gebäudeteile — Welche Bereiche sind betroffen? (z. B. nur EG + Fenster, oder Komplettsanierung)
Zeitraum — Wann beginnt die Maßnahme, wie lange dauert sie voraussichtlich?
Geschätzte Kosten — Baukostenschätzung oder Kostenvoranschlag, damit die Versicherungssumme angepasst werden kann
Leerstand — Wird das Gebäude während der Bauphase bewohnt oder steht es leer?
Besondere Arbeiten — Gibt es feuergefährliche Arbeiten (Schweißen, Flexen, Bitumenbrenner)? Wird ein Gerüst aufgestellt?
Beteiligte Firmen — Werden die Arbeiten von Fachfirmen oder in Eigenleistung durchgeführt?
Was passiert nach der Meldung?
Dein Versicherer wird auf Basis deiner Angaben entscheiden:
Beitragsanpassung — Höherer Gebäudewert = höherer Beitrag. Das schützt dich vor Unterversicherung.
Vorübergehende Risikoaufschläge — Manche Versicherer erheben während der Bauphase einen temporären Zuschlag.
Auflagen — Z. B. Brandwache bei Heißarbeiten, Absperrung offener Leitungen, Frostschutzmaßnahmen im Winter.
Zusätzliche Versicherungen — Je nach Umfang kann eine Bauleistungsversicherung oder Bauherrenhaftpflicht sinnvoll sein.
Welche Versicherungen sind betroffen?
Versicherung | Warum relevant? |
|---|---|
Wohngebäudeversicherung | Gebäudewert ändert sich, Gefahrerhöhung durch Bauarbeiten |
Hausratversicherung | Wenn Hausrat während der Bauphase nicht gesichert ist (offene Türen, fehlende Fenster) |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Baustellenrisiko: Passanten, Nachbarn, Handwerker können geschädigt werden |
Bauherrenhaftpflicht | Bei größeren Bauvorhaben separat abschließen — die Grundbesitzerhaftpflicht reicht oft nicht |
Bauleistungsversicherung | Schützt die Bauleistung selbst (z. B. Sturmschaden am Rohbau, Vandalismus auf der Baustelle) |
Die häufigsten Fehler
Nichts melden und hoffen, dass nichts passiert — Im Schadenfall prüft der Versicherer. Nicht gemeldete Baumaßnahmen können zu Leistungskürzungen führen.
Erst nach Abschluss melden — Die Meldung muss vor oder zu Beginn der Maßnahme erfolgen, nicht erst danach.
Nur den Wert anpassen, aber Gefahrerhöhung vergessen — Beides muss gemeldet werden.
Leerstand nicht melden — Viele Gebäudeversicherer verlangen bei längerem Leerstand (oft ab rund 60 Tagen) eine Meldung und Auflagen (regelmäßige Kontrolle, Wasserabstellung im Winter).
So hilft FYNGO
Du planst eine Sanierung oder einen Umbau? Melde dich bei uns — wir übernehmen die komplette Kommunikation mit deinem Versicherer:
Prüfung deiner bestehenden Policen — Reicht der aktuelle Schutz für die Bauphase?
Meldung an den Versicherer — Wir formulieren die Umbauanzeige und liefern alle nötigen Infos.
Anpassung der Versicherungssumme — Damit du nach der Sanierung nicht unterversichert bist.
Zusatzversicherungen prüfen — Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung — was brauchst du wirklich?
Weiterlesen
Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.
Mehr aus dieser Rubrik
Sanierung oder Umbau — was musst du deiner Versicherung melden?
Wärmepumpe versichern — was du beachten musst
Carsharing & Mietwagen — wer haftet bei einem Schaden?
Überversichert? Diese Policen brauchst du vielleicht nicht
Elementarschutz prüfen — bevor Starkregen kommt
Hub: Kinder & Familie — alle Artikel im Überblick


