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Versicherungs-Glossar — die wichtigsten Begriffe von A bis Z

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Kurz gesagt: Rund 75 Begriffe aus Verträgen und Bedingungswerken, von A wie Anzeigepflicht bis Z wie ZÜRS-Zone — jeweils in zwei bis drei Sätzen erklärt. Wenn du einen Begriff aus deiner Police nachschlagen willst, nutz die Suchfunktion deines Browsers.

Versicherungssprache kann sich anfühlen wie eine Fremdsprache. Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe — kurz, verständlich und ohne Fachchinesisch.

A

Abgeltungsteuer — Pauschale Steuer von 25 % (+ Soli, ggf. KiSt) auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Relevant bei ETF-Sparplänen und Kapitallebensversicherungen.

Ablaufleistung — Der Betrag, den du am Ende einer Versicherungslaufzeit ausgezahlt bekommst (z. B. bei Lebens- oder Rentenversicherungen). Setzt sich aus garantierten und nicht garantierten Anteilen zusammen.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) — Das Kleingedruckte deines Versicherungsvertrags. Regeln, was versichert ist, was ausgeschlossen ist und wie der Versicherer im Schadenfall zahlt. Immer lesen!

Anzeigepflicht — Deine Pflicht, dem Versicherer bei Vertragsabschluss alle relevanten Umstände wahrheitsgemäß mitzuteilen (z. B. Vorerkrankungen bei BU oder PKV). Verstöße können zur Leistungsverweigerung führen.

AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen) — Das Standardregelwerk für Haftpflichtversicherungen. Bildet die Grundlage für fast alle Haftpflichttarife in Deutschland.

Allgefahrendeckung — Versichert sind alle Gefahren, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Das Gegenteil ist die Deckung benannter Gefahren.

Ausschluss — Risiken oder Schäden, die ein Versicherungsvertrag ausdrücklich ausnimmt. Beispiel: Vorsatz ist in der Haftpflicht in der Regel ausgeschlossen.

B

Beitragsbemessungsgrenze (BBG) — Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Einkommen darüber ist beitragsfrei. Relevant für gesetzliche Rente und Krankenversicherung. 2026: Rentenversicherung 101.400 €/Jahr, Kranken- und Pflegeversicherung 69.750 €/Jahr.

Beitragsfreistellung — Du zahlst keine Beiträge mehr, der Vertrag läuft aber mit reduzierten Leistungen weiter. Besser als kündigen — aber die Leistung sinkt.

Berufsunfähigkeit (BU) — Du kannst deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben. Unterschied zu Erwerbsunfähigkeit: BU bezieht sich auf DEINEN Beruf, nicht auf irgendeinen.

Bezugsrecht — Wer im Versicherungsfall das Geld bekommt. Wichtig bei Lebensversicherungen: Prüfe, ob das Bezugsrecht noch aktuell ist (z. B. nach Trennung!).

Bruttobeitrag — Der Beitrag, den du tatsächlich zahlst — inklusive aller Kosten und Zuschläge.

C

Courtage — Die Vergütung, die ein Versicherungsmakler vom Versicherer für Vermittlung und Betreuung erhält. Sie ist im Versicherungsbeitrag bereits einkalkuliert — du zahlst sie nicht zusätzlich. Wie FYNGO sich insgesamt finanziert, erklären wir transparent im Artikel Wie verdient FYNGO Geld?

Cyberversicherung — Versicherung gegen Schäden durch Hackerangriffe, Datenverlust, IT-Ausfälle und Cyberkriminalität. Besonders für Unternehmen relevant, aber auch für Privathaushalte zunehmend sinnvoll.

D

Deckungssumme — Der maximale Betrag, den der Versicherer im Schadenfall zahlt. Bei der Haftpflicht: mindestens 10 Mio. € pauschal empfohlen.

Dynamik — Automatische jährliche Erhöhung von Beitrag und Leistung (z. B. 3 % p.a.). Sinnvoll bei BU und Altersvorsorge, um die Inflation auszugleichen. Du kannst die Dynamik in der Regel zweimal hintereinander ablehnen, bevor sie entfällt.

D&O-Versicherung (Directors & Officers) — Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer und Vorstände. Schützt bei Managementfehlern vor persönlicher Haftung.

E

Eigenanteil — Siehe Selbstbeteiligung.

Elementarschadenversicherung — Zusatzbaustein für Wohngebäude und Hausrat, der Schäden durch Naturereignisse abdeckt: Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen.

Ertragsanteilbesteuerung — Steuerliche Behandlung von privaten Rentenversicherungen (Schicht 3): Nur der Ertragsanteil der monatlichen Rente wird besteuert. Je später der Rentenbeginn, desto niedriger der Ertragsanteil.

Erwerbsminderungsrente (EMR) — Gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung. Volle EMR bei < 3 Stunden Arbeitsfähigkeit/Tag, halbe EMR bei 3–6 Stunden. Reicht fast nie zum Leben.

Erstinformation — Dokument, das dir ein Makler beim ersten Kontakt geben muss. Enthält Angaben zu Status, Vergütung und Beschwerdemöglichkeiten.

Erwerbsunfähigkeit — Du kannst keiner beruflichen Tätigkeit mehr als 3 Stunden täglich nachgehen. Strenger als Berufsunfähigkeit.

F

Feuerrohbauversicherung — Versicherung gegen Brand, Blitzschlag und Explosion während der Bauphase. Oft beitragsfrei als Vorvertrag zur Wohngebäudeversicherung.

Forderungsausfalldeckung — Baustein der Privathaftpflicht: Schädigt dich jemand und kann nicht zahlen, springt in der Regel deine eigene Haftpflicht ein (meist ab einer Mindestschadenhöhe und mit Urteil).

Freistellungsauftrag — Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 €/Person, 2.000 €/Ehepaare) steuerfrei auszuzahlen.

G

Gefahrerhöhung — Wenn sich das versicherte Risiko nachträglich vergrößert (z. B. du baust eine Sauna ein oder lagerst Gasflaschen). Muss dem Versicherer gemeldet werden — sonst kann er die Leistung kürzen, wenn die Gefahrerhöhung für den Schaden ursächlich war.

Gesundheitsprüfung — Fragen zu deinem Gesundheitszustand bei Abschluss einer BU, PKV oder Risikoleben. Ehrlich antworten! Falsche Angaben können zur Anfechtung führen.

Gleitender Neuwert — Bewertungsmethode bei der Wohngebäudeversicherung: Die Versicherungssumme passt sich automatisch an die aktuellen Baukosten an. Schützt vor Unterversicherung.

Grobe Fahrlässigkeit — Du hast die nötige Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt (z. B. Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen). Gute Tarife versichern grobe Fahrlässigkeit mit — darauf achten!

H

Haftzeit — Die maximale Dauer, für die eine Betriebsunterbrechungs- bzw. Ertragsausfallversicherung leistet. Üblich: 12–24 Monate.

Halbeinkünfteverfahren — Steuerliche Begünstigung bei Kapitallebens- und Rentenversicherungen (Schicht 3): Bei Auszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab 62 Jahren wird nur die Hälfte der Erträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Haftpflicht — Du haftest für Schäden, die du anderen zufügst. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten — oder wehrt unberechtigte Forderungen ab (passiver Rechtsschutz).

I

Invalidität — Dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Grundlage für Leistungen aus der Unfallversicherung.

J

Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) — Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer von der GKV-Pflicht befreit sind und in die PKV wechseln können (2026: 77.400 €/Jahr bzw. 6.450 €/Monat). Auch Versicherungspflichtgrenze genannt.

K

Karenzzeit — Wartezeit zwischen Eintritt des Versicherungsfalls und Beginn der Leistung. Bei BU oft 0 oder 3 Monate. Längere Karenzzeit = niedrigerer Beitrag.

Konditionsdifferenzdeckung — Hilft beim Versichererwechsel: Läuft der alte Vertrag noch, deckt der neue Versicherer bis zu dessen Ablauf die Unterschiede zwischen den alten und den (besseren) neuen Bedingungen ab. So nutzt du die neuen Leistungen schon vor dem eigentlichen Vertragsstart.

Kündigungsfrist — Zeitraum, in dem du vor Ablauf kündigen musst. In der Regel 3 Monate zum Vertragsende, bei Kfz meist 1 Monat. Nach einem Schaden oder einer Beitragserhöhung gibt es meist ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von 1 Monat.

L

Leistungsausschluss — Siehe Ausschluss.

Laufzeit — Vertragsdauer einer Versicherung. Bei BU idealerweise bis 67 (Rentenalter), bei Risikoleben bis zur Schuldentilgung.

M

Maklervertrag — Vertrag zwischen dir und einem Versicherungsmakler (wie FYNGO). Der Makler arbeitet in deinem Interesse — nicht im Interesse eines Versicherers.

Mallorca-Police — Kfz-Haftpflichtergänzung für Mietwagen im Ausland. Stockt die oft niedrige ausländische Deckungssumme auf deutsches Niveau auf. In vielen Privathaftpflicht-Tarifen enthalten.

N

Nachhaftung — Versicherungsschutz, der auch nach Vertragsende noch für Schäden greift, die während der Laufzeit verursacht wurden.

Nachversicherungsgarantie — Recht, bei bestimmten Lebensereignissen (Heirat, Kind, Gehaltserhöhung, Immobilienkauf) die Versicherungssumme ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Extrem wertvoll bei BU!

Nettopolice — Versicherungsvertrag ohne eingepreiste Abschlussprovision. Der Makler wird separat honoriert. Ergebnis: deutlich niedrigere Kosten, besonders bei Rentenversicherungen.

Neuwert — Der Betrag, den du brauchst, um eine beschädigte Sache in gleicher Art und Güte neu zu kaufen. Gegenteil: Zeitwert.

O

Obliegenheit — Pflichten, die du als Versicherungsnehmer erfüllen musst (z. B. Schaden rechtzeitig melden, Sicherheitsvorschriften einhalten). Verletzung kann zur Leistungskürzung führen.

P

Passiver Rechtsschutz — Die Haftpflichtversicherung prüft Forderungen gegen dich und wehrt unberechtigte ab — wie ein eingebauter Rechtsschutz.

Pflegegrad — Einstufung der Pflegebedürftigkeit von 1 (geringe Beeinträchtigung) bis 5 (schwerste Beeinträchtigung). Bestimmt die Höhe der gesetzlichen Pflegeleistungen.

Policendarlehen — Kredit, den du dir von deiner eigenen Lebensversicherung leihen kannst (aus dem Rückkaufswert). Kann günstiger sein als ein Bankkredit.

Progressionsstaffel — Leistungsverstärker in der Unfallversicherung: Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad steigt die Leistung überproportional (z. B. 225 % bei 50 % Invalidität).

R

Rentenfaktor — Gibt an, wie viel monatliche Rente du pro 10.000 € Kapital aus einer Rentenversicherung bekommst. Je höher, desto besser. Garantierter Rentenfaktor = wichtiges Qualitätsmerkmal.

Rückkaufswert — Der Betrag, den du bei vorzeitiger Kündigung einer Lebens-/Rentenversicherung ausgezahlt bekommst. In den ersten Jahren oft deutlich unter den eingezahlten Beiträgen.

Rückstau — Wasser, das durch die Kanalisation in dein Haus zurückgedrückt wird (z. B. bei Starkregen). In der Regel nur mit Elementarbaustein versichert; viele Versicherer verlangen zusätzlich eine funktionsfähige Rückstausicherung.

Rückwärtsdeckung — Versicherungsschutz für Schäden, die vor Vertragsbeginn verursacht, aber erst danach entdeckt wurden (z. B. in der Vermögensschaden-Haftpflicht).

S

Schadenfreiheitsrabatt (SFR) — Rabattsystem in der Kfz-Versicherung: Je länger du schadenfrei fährst, desto günstiger wird der Beitrag. Kann übertragen werden (z. B. von Eltern auf Kinder).

Selbstbeteiligung (SB) — Betrag, den du im Schadenfall selbst zahlst, bevor der Versicherer einspringt. Höhere SB = niedrigerer Beitrag. Aber: SB muss im Schadenfall auch tragbar sein.

Subsidiaritätsprinzip — Manche Versicherungen zahlen erst, wenn keine andere Versicherung zuständig ist (z. B. Krankenzusatz nach GKV-Leistung).

Sublimit — Eine Obergrenze innerhalb der Gesamtdeckungssumme für bestimmte Leistungen (z. B. für Schlüsselverlust in der Haftpflicht).

T

Tarifwechselrecht (PKV) — Dein gesetzliches Recht, innerhalb deiner PKV in einen anderen Tarif zu wechseln — ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Anrechnung deiner Altersrückstellungen (§ 204 VVG). Kann erheblich Beitrag sparen.

U

Unterversicherung — Deine Versicherungssumme ist niedriger als der tatsächliche Wert. Im Schadenfall zahlt der Versicherer dann nur anteilig. Beispiel: Hausrat für 30.000 € versichert, tatsächlicher Wert 60.000 € → bei 10.000 € Schaden zahlt der Versicherer nur 5.000 €.

Unterversicherungsverzicht — Vereinbarung, dass der Versicherer auf die Prüfung einer Unterversicherung verzichtet. Guter Tarif = Unterversicherungsverzicht inklusive.

V

Versicherungsnehmer — Die Person oder das Unternehmen, das den Vertrag abgeschlossen hat und den Beitrag zahlt.

Versicherungssumme — Der Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadenfall erstattet (z. B. in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung).

Versicherungspflichtgrenze — Siehe Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Versicherungsombudsmann — Kostenlose Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit Versicherern. Entscheidungen bis 10.000 € sind für den Versicherer bindend.

Versorgungsausgleich — Bei Scheidung: Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, bAV, private Rente) werden zwischen den Partnern aufgeteilt.

Verwertungsausschluss — Vereinbarung, dass eine Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherung) bei Insolvenz oder bei der Grundsicherung (früher Bürgergeld) nicht angerechnet wird. Wichtig für Selbstständige.

VVG (Versicherungsvertragsgesetz) — Das zentrale deutsche Gesetz für Versicherungsverträge. Regelt Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmer und Versicherer.

W

Wartezeit — Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Häufig bei PKV (3 Monate allgemein, 8 Monate für Entbindung), Zahnzusatz und Rechtsschutz.

Widerrufsfrist — 14 Tage (bei Lebensversicherung 30 Tage) nach Erhalt der Vertragsunterlagen, in denen du den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen kannst.

Z

Zeitwert — Der Wert einer Sache zum Zeitpunkt des Schadens, abzüglich Alter und Abnutzung. Meist deutlich weniger als der Neuwert.

Zustandsrisiko — Risiko, das aus dem aktuellen Zustand eines Gebäudes oder einer Anlage resultiert (z. B. marode Rohre → Leitungswasserschaden). Wird bei der Wohngebäudeversicherung eingepreist.

ZÜRS-Zone — Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Teilt Adressen in Gefährdungsklassen 1–4 ein. Zone 4 = höchstes Risiko, oft schwer versicherbar.

Hinweis: Dieses Glossar erklärt Versicherungsbegriffe allgemeinverständlich. Die genaue Bedeutung eines Begriffs kann je nach Tarif und Bedingungswerk abweichen. Im Zweifel gilt immer der Vertragstext. Steuerliche Begriffe (z. B. Abgeltungsteuer, Halbeinkünfteverfahren) sind eine fachliche Einordnung — die verbindliche steuerliche Einschätzung gibt dir deine Steuerberatung.

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