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Kfz-Versicherung wechseln — so geht’s richtig
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Jedes Jahr im Herbst ist Wechselsaison bei der Kfz-Versicherung. Ein Wechsel kann mehrere hundert Euro sparen — bei gleicher oder besserer Leistung. Hier erfährst du, wann und wie du wechseln kannst, worauf du achten musst und welche Fehler du vermeiden solltest.
Wann kann ich wechseln?
Ordentliche Kündigung (Stichtag 30. November)
Die meisten Kfz-Versicherungen laufen vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragsende — also muss deine Kündigung spätestens am 30. November beim Versicherer eingehen.
Wichtig: Es zählt der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Am besten per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben.
Sonderkündigungsrecht
Du kannst auch außerhalb des 30. November kündigen, wenn:
Beitragserhöhung — dein Versicherer erhöht den Beitrag, ohne dass sich dein Schutz verbessert. Kündigungsfrist: 1 Monat nach Mitteilung.
Schadenfall — nach einem regulierten Schaden hast du ein Sonderkündigungsrecht (1 Monat nach Abrechnung)
Fahrzeugwechsel — bei An- oder Abmeldung eines Fahrzeugs
So wechselst du in 5 Schritten
Alte Police prüfen — welche Leistungen hast du? Welche SB? Welchen SFR-Rabatt?
Neues Angebot einholen — FYNGO findet für dich einen starken Tarif und prüft mit dir, ob er oder dein bisheriger Vertrag besser passt
Leistungen vergleichen — nicht nur den Preis! (siehe Checkliste unten)
Alten Vertrag kündigen — in Textform (z. B. per E-Mail), Eingang spätestens 30. November. Mit deiner Maklervollmacht erledigen wir das für dich.
Neuen Vertrag abschließen — nahtloser Übergang ab 1. Januar
Worauf solltest du beim Vergleich achten?
Kriterium | Worauf achten? |
|---|---|
Deckungssumme (Haftpflicht) | Mindestens 100 Mio. € pauschal. Das gesetzliche Minimum liegt weit darunter: 7,5 Mio. € für Personenschäden, 1,3 Mio. € für Sachschäden und 50.000 € für reine Vermögensschäden (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG). Bei einem schweren Unfall mit mehreren Verletzten reicht das nicht. |
Selbstbeteiligung | TK: 150 € | VK: 300–500 € ist Standard. Höhere SB = niedrigerer Beitrag. |
Grobe Fahrlässigkeit | Gute Tarife verzichten auf die Einrede — dann leistet der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit in der Regel ohne Kürzung. Typische Ausnahmen: Fahren unter Alkohol oder Drogen und Diebstahl, etwa wenn der Schlüssel steckte. |
Neuwertentschädigung | Wie lange? 12, 18 oder 24 Monate nach Erstzulassung? Je länger, desto besser. |
Marderbiss + Folgeschäden | Viele Tarife decken nur den Biss, nicht die Folgeschäden (z. B. Motorschaden). Folgeschäden einschließen! |
Wildunfall: Alle Tiere? | Standard: nur Haarwild (Reh, Wildschwein). Besser: Zusammenstoß mit Tieren aller Art. |
Mallorca-Police | Haftpflichtergänzung für Mietwagen im Ausland — oft kostenlos integriert. |
Werkstattbindung | Reparatur nur in Partnerwerkstätten = günstiger. Aber: Einschränkung bei Werkstattwahl. |
Fahrer-Regelung | Nur du? Partner? Unter-25-Jährige? Je mehr Fahrer, desto teurer. |
Schadenfreiheitsrabatt (SFR) — das musst du wissen
Dein SFR wird beim Wechsel übernommen — du fängst nicht bei null an
SFR prüfen: Stimmt die SFR-Klasse in deinem Vertrag? Fehler passieren häufig.
SFR übertragen: Du kannst den SFR von Eltern, Partner oder Kindern übernehmen (Bedingungen beachten)
Rückstufungstabelle: Wie stark wirst du nach einem Schaden zurückgestuft? Variiert stark zwischen Versicherern!
Typische Fehler beim Kfz-Wechsel
Nur auf den Preis schauen — der billigste Tarif hat oft die schlechtesten Leistungen
Kündigungsfrist verpassen — nach dem 30. November bist du ein weiteres Jahr gebunden
Deckungslücke — der neue Vertrag sollte nahtlos am 1.1. starten
SFR nicht prüfen — falscher SFR = falsche Einstufung = zu teuer oder zu günstig (dann Nachforderung!)
Sonderkündigungsrecht nicht nutzen — bei Beitragserhöhung hast du ein Wechselrecht auch außerhalb des 30.11.
Sonderfall: Telematik-Tarife
Immer mehr Versicherer bieten Telematik-Tarife an: Eine App oder ein Sensor misst dein Fahrverhalten (Geschwindigkeit, Bremsverhalten, Uhrzeit). Gute Werte = Rabatt (bis zu 30 %).
Vorteil: Günstig für vorsichtige Fahrer, besonders Fahranfänger.
Nachteil: Datenweitergabe, Datenschutzbedenken, Rabatt nicht garantiert.
Hinweis: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzliche Pflicht (§ 1 PflVG). Ohne gültige Haftpflicht darfst du dein Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen. Endet der alte Vertrag, ohne dass ein neuer Versicherer die Deckung bestätigt hat, meldet der alte Versicherer das der Zulassungsstelle — im schlimmsten Fall wird dein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt. Deshalb: neuen Vertrag nahtlos anschließen.
So hilft FYNGO
Starker Tarif: Wir finden für dich einen starken Tarif — mit Blick auf Leistung, nicht nur auf den Preis
SFR-Check: Stimmt deine aktuelle Einstufung? Gibt es Optimierungspotenzial?
Kündigung: Wir kümmern uns um die fristgerechte Kündigung
Nahtloser Wechsel: Kein Lückenrisiko — wir sorgen für den nahtlosen Übergang
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Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.
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