Schaden & Leistung
Einbruch oder Diebstahl melden — Schritt für Schritt
Zuletzt aktualisiert:
Ein Einbruch ist ein Schock — aber gerade jetzt ist es wichtig, besonnen zu handeln. Was du sofort tun solltest, welche Versicherung zahlt und wie du den Schaden richtig meldest, erfährst du hier.
Sofortmaßnahmen
Nicht aufräumen! — Lass alles so, wie du es vorgefunden hast. Die Polizei muss Spuren sichern.
Polizei rufen — 110 anrufen. Bei Einbruch immer Anzeige erstatten — die Versicherungsbedingungen verlangen das in der Regel
Wohnung/Haus verlassen — wenn du nicht sicher bist, ob der Täter noch im Gebäude ist
Stehlgut-Liste erstellen — was fehlt? Notiere alles, auch wenn dir erst später Dinge auffallen
Fotos machen — NACHDEM die Polizei Spuren gesichert hat: Einbruchspuren (Fenster, Türen), durchwühlte Räume, beschädigte Gegenstände
Schlösser austauschen — wenn Schlüssel gestohlen wurden: möglichst schnell neue Schlösser. Die Kosten übernimmt in der Regel die Hausratversicherung (am besten vorher kurz melden)
Karten sperren — bei gestohlenen EC-/Kreditkarten: Sperrnotruf 116 116
Welche Versicherung zahlt?
Was wurde gestohlen/beschädigt? | Zuständige Versicherung |
|---|---|
Möbel, Elektronik, Schmuck, Kleidung, Bargeld | Hausratversicherung |
Eingangstür aufgebrochen, Fenster eingeschlagen | Wohngebäudeversicherung (Gebäudeschaden) + Hausrat (gestohlener Inhalt) |
Fahrrad aus Keller/Garage gestohlen | Hausratversicherung (wenn Fahrraddiebstahl eingeschlossen) |
Fahrrad draußen gestohlen (angeschlossen) | Hausratversicherung mit Fahrradklausel oder separate Fahrradversicherung |
Taschendiebstahl unterwegs | Einfacher Taschendiebstahl ist in der Regel nicht über die Hausrat versichert — manche Tarife bieten ihn als Zusatzbaustein. Raub (mit Gewalt oder Drohung) ist über die Außenversicherung der Hausrat meist mitversichert, in der Regel für bis zu 3 Monate außer Haus und mit begrenzter Summe |
Einbruch ins Auto | Teilkasko (fest eingebaute Teile, z. B. Radio) / Hausrat (persönliche Gegenstände — nur je nach Tarif, oft ausgeschlossen) |
Vandalismus nach einem Einbruch | Hausrat (beschädigter Inhalt) + Wohngebäude (Gebäudeschaden) |
Vandalismus ohne Einbruch | In der Regel nicht im Standardschutz — je nach Tarif über einen Zusatzbaustein (z. B. in der Wohngebäudeversicherung) |
Was musst du melden?
Der Versicherer braucht:
Polizeiliches Aktenzeichen (ohne Anzeige kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern)
Stehlgut-Liste — was fehlt? Mit Wertangabe und Kaufbelegen/Fotos wenn möglich
Schadenliste — was wurde beschädigt? (Fenster, Türen, Möbel)
Fotos der Einbruchspuren und beschädigten Räume
Wann wurde der Einbruch entdeckt? Wann warst du zuletzt zu Hause?
Wie wurde eingebrochen? (Fenster aufgehebelt, Tür aufgebrochen, Schloss geknackt)
So meldest du den Schaden
Polizei — Anzeige erstatten (110 oder nächste Dienststelle)
FYNGO kontaktieren — wir melden den Schaden für dich und begleiten den Prozess
Oder direkt beim Versicherer — Schadenhotline / Online-Portal
Stehlgut-Liste nachreichen — bei Polizei und Versicherer, so schnell wie möglich. Was dir später noch auffällt, kannst du ergänzen.
Fristen
Wichtig: Melde den Einbruch unverzüglich, am besten innerhalb weniger Tage — die genaue Frist steht in den Bedingungen deines Vertrags. Die Polizeianzeige erstattest du sofort. Ohne Anzeige kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern.
Entschädigungsgrenzen beachten
Die Hausratversicherung hat für bestimmte Gegenstände Sublimits:
Gegenstand | Typisches Sublimit |
|---|---|
Bargeld | 1.000–1.500 € |
Schmuck und Uhren (nicht im Tresor) | 20.000–25.000 € (im Tresor: höher) |
Fahrräder | 1–5 % der Versicherungssumme oder separate Fahrradklausel |
Wertsachen gesamt | 20–30 % der Versicherungssumme |
Tipp: Bewahre wertvolle Gegenstände in einem zertifizierten Tresor auf (VdS-Klasse). Das erhöht die Entschädigungsgrenze für Schmuck und Bargeld deutlich — je nach Tresorklasse auf 50.000 bis 100.000 € oder mehr.
Nach dem Einbruch: Sicherheit verbessern
Wohnung provisorisch sichern — aufgebrochene Türen oder Fenster vorübergehend verschließen (Schlüsseldienst, Notverglasung)
Größere Reparaturen abstimmen — am besten erst nach Rücksprache mit dem Versicherer beauftragen
Fenster- und Türsicherungen nachrüsten, Zeitschaltuhren für Licht nutzen, Nachbarn informieren
Grobe Fahrlässigkeit im Blick behalten — ein gekipptes Fenster oder eine nicht abgeschlossene Tür kann zu Kürzungen führen. Viele gute Tarife verzichten darauf ganz oder bis zu einer Grenze — wir schauen gern mit dir, wie das in deinem Vertrag geregelt ist.
Typische Fehler vermeiden
Keine Polizeianzeige — ohne Aktenzeichen riskierst du die Leistung
Aufräumen vor der Spurensicherung — Polizei muss zuerst Spuren sichern
Stehlgut-Liste unvollständig — nimm dir Zeit, geh Raum für Raum durch. Du kannst nachträglich ergänzen.
Übertreiben — falsche oder überhöhte Angaben sind Versicherungsbetrug (Straftat!)
Kaufbelege nicht aufbewahrt — ohne Nachweis wird der Zeitwert geschätzt (oft niedrig). Tipp: Kaufbelege digital archivieren.
Hinweis: Die Hausratversicherung zahlt bei Einbruchdiebstahl — also wenn der Täter in einen verschlossenen Raum einbricht. Einfacher Diebstahl (etwa ein Paket von der Haustür oder ein offenes Fenster im Erdgeschoss) ist in der Regel nicht versichert.
So hilft FYNGO
Schaden für dich melden — wir übernehmen die Kommunikation mit dem Versicherer
Stehlgut-Liste prüfen — hast du an alles gedacht? Wir helfen beim Durchgehen.
Leistung prüfen — wir prüfen, ob der Versicherer korrekt abrechnet (Neuwert vs. Zeitwert, Sublimits)
Sicherheit nachrüsten — nach dem Einbruch: braucht dein Versicherungsschutz ein Update? (Alarmanlagen, Schlösser, Tresor)
Weiterlesen
Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.


