Datenschutz & Rechtliches

Versicherungsombudsmann — kostenlose Hilfe bei Streit mit dem Versicherer

Zuletzt aktualisiert:

Hände unterschreiben ein Dokument

Manchmal gibt es Streit mit dem Versicherer — eine Leistung wird abgelehnt, eine Entscheidung ist unverständlich oder du fühlst dich ungerecht behandelt. Bevor du einen Anwalt einschaltest, gibt es eine kostenlose und unabhängige Anlaufstelle: den Versicherungsombudsmann.

Was ist der Versicherungsombudsmann?

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungskunden und Versicherungsunternehmen vermittelt.

  • Kostenlos für Verbraucher

  • Unabhängig von Versicherern

  • Verbindlich für den Versicherer bei Streitwerten bis 10.000 €

  • Für den Kunden ist die Entscheidung nicht bindend — du kannst immer noch vor Gericht gehen

Wann kann ich mich an den Ombudsmann wenden?

  • Leistung wurde abgelehnt und du bist mit der Begründung nicht einverstanden

  • Beitragserhöhung erscheint dir ungerechtfertigt

  • Vertragsänderung ohne dein Einverständnis

  • Verzögerungen bei der Schadenregulierung

  • Du kommst mit dem Versicherer nicht weiter, trotz mehrfacher Versuche

Wann ist der Ombudsmann nicht zuständig?

  • Private Krankenversicherung (PKV) → hier gibt es den PKV-Ombudsmann

  • Streitwert über 100.000 €

  • Fälle, die bereits vor Gericht sind

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Beschwerde einreichen — online, per Post oder telefonisch beim Ombudsmann

  2. Ombudsmann prüft — der Fall wird juristisch bewertet

  3. Stellungnahme des Versicherers — der Versicherer muss sich äußern

  4. Entscheidung — der Ombudsmann trifft eine Empfehlung oder verbindliche Entscheidung

  5. Ergebnis — du erfährst das Ergebnis schriftlich

⏱ Dauer: In der Regel 3–6 Monate

Was macht FYNGO in so einem Fall?

FYNGO ist als dein Makler auf deiner Seite — auch im Streitfall:

  • Wir prüfen die Ablehnungsbegründung des Versicherers

  • Wir helfen dir, die Sachlage aufzubereiten

  • Wir unterstützen bei der Formulierung der Beschwerde

  • Bei Bedarf verweisen wir an unsere Partnerkanzlei für eine rechtliche Ersteinschätzung

Tipp: Bevor du den Ombudsmann einschaltest — sprich mit FYNGO. Oft können wir das Problem direkt mit dem Versicherer klären.

Kontakt Versicherungsombudsmann

Häufige Fragen

Kostet mich das Verfahren etwas?

Nein. Das Verfahren ist für Verbraucher komplett kostenlos.

Muss der Versicherer sich an die Entscheidung halten?

Bei Streitwerten bis 10.000 € ist die Entscheidung für den Versicherer verbindlich. Bei höheren Beträgen ist es eine Empfehlung.

Kann ich trotzdem noch vor Gericht gehen?

Ja. Die Entscheidung des Ombudsmanns ist für dich als Kunde nicht bindend.

Weiterlesen

Wir schauen uns das mit dir an.

Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.

4,9 bei Google · 90 Bewertungen
Makler seit 2016Über 2.000 betreut