Für Makler
Maklerrente, Einmalzahlung oder Beteiligung: Was zu wem passt
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Wenn Makler über ihre Nachfolge nachdenken, bevorzugen laut Maklerbarometer 42 Prozent ein Rentenmodell, 25 Prozent den Verkauf des Unternehmens und 21 Prozent den Verkauf des Bestands. Die Präferenz sagt viel über den Wunsch nach Sicherheit und wenig darüber, welches Modell am Ende das meiste bringt. Dieser Artikel erklärt die drei Wege, ihre Risiken und für wen sie passen, und sagt am Ende offen, welchen wir anbieten und welchen nicht.
Die drei Modelle im Überblick
Maklerrente | Einmalzahlung (Direktkauf) | Beteiligung (gestaffelt) | |
|---|---|---|---|
Was Sie bekommen | laufenden Anteil an der Courtage, oft lebenslang | festen Betrag, meist in zwei Raten | Anzahlung plus Jahresraten über einige Jahre |
Woran die Zahlung hängt | an der Courtage, die künftig tatsächlich eingeht | am Bestand bei Übergabe | Anzahlung fest, Raten an der Entwicklung |
Dauer | lebenslang oder viele Jahre | zwölf Monate | typischerweise fünf Jahre |
Risiko liegt bei | Ihnen | Käufer | geteilt |
Passt, wenn | Sie Zufluss statt Kapital wollen und dem Käufer lange vertrauen | Sie abschließen und raus sein wollen | Sie mehr herausholen wollen, ohne alles auf Vertrauen zu setzen |
Die Maklerrente
Sie übergeben den Bestand, bleiben rechtlich außen vor und bekommen jeden Monat einen Anteil der Courtage, die der Käufer aus Ihrem Bestand einnimmt. Das klingt nach Ruhe und ist das meistgewünschte Modell.
Drei Dinge sollten Sie wissen, bevor Sie es wählen:
Abrieb. Die Rente hängt an dem Bestand, der übrig bleibt. Kündigt ein Kunde, sinkt Ihre Rente. Ob der Käufer den Bestand pflegt oder nur verwaltet, entscheidet über Ihr Einkommen, und Sie haben darauf keinen Einfluss mehr.
Käuferrisiko über Jahrzehnte. Eine lebenslange Rente setzt voraus, dass der Käufer lebenslang existiert, zahlungsfähig bleibt und nicht selbst verkauft wird. Fünfundzwanzig Jahre kann niemand überblicken.
Steuern. Laufende Zahlungen werden in der Regel als laufende Einkünfte versteuert. Die Vergünstigungen für Veräußerungsgewinne, die bei einer Einmalzahlung greifen können, fallen damit meist weg. Das ist keine Steuerberatung; lassen Sie es rechnen.
Die Maklerrente passt, wenn Sie den Käufer seit Jahren kennen, seine Betreuung beobachten können und eher einen Zufluss als Kapital brauchen.
Die Einmalzahlung
Der Käufer zahlt einen festen Betrag, meist den größten Teil bei Übergabe und einen Rest nach einigen Monaten, wenn die Übertragung sauber gelaufen ist. Bezugsgröße ist der Bestand bei Übergabe. Was danach passiert, ist das Risiko des Käufers.
Vorteile: Sie wissen vorher, was Sie bekommen. Sie sind nach zwölf Monaten fertig. Und Sie können die steuerlichen Vergünstigungen für Veräußerungsgewinne nutzen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Nachteile: Der Betrag ist in der Regel niedriger als das, was ein gepflegter Bestand über Jahre abwerfen würde. Und Sie haben nach der Übergabe keinen Anspruch mehr darauf, wie es weitergeht, außer dem, was im Vertrag steht.
Die Einmalzahlung passt, wenn Sie abschließen wollen, das Kapital brauchen oder der Käufer für Sie nicht über Jahre berechenbar ist.
Die Beteiligung
Der dritte Weg liegt dazwischen: eine feste Anzahlung bei Übergabe, danach Jahresraten über einen überschaubaren Zeitraum, die an der Entwicklung des Bestands hängen und nach unten abgesichert sind. Sie bleiben in dieser Zeit beteiligt, ohne Verantwortung für die Betreuung zu tragen.
Der Sinn: Wenn der Käufer den Bestand ausbaut, verdienen Sie mit. Wenn nicht, fängt die Untergrenze Sie auf. Und der Zeitraum ist so kurz, dass Sie ihn überblicken können. Fünf Jahre statt lebenslang.
Worauf Sie achten sollten: Wie hoch ist die Anzahlung, gibt es einen Sockel je Jahr, gibt es einen Deckel, und was passiert mit den offenen Raten, wenn der Käufer insolvent wird oder verkauft wird? Eine Rückfallklausel für den Insolvenzfall und eine Regelung, dass ein Erwerber des Käufers die Verpflichtung übernimmt, gehören in den Vertrag.
Die Beteiligung passt, wenn Sie mehr wollen als den Festpreis, aber nicht Ihr Alterseinkommen an eine Rente hängen möchten, die Sie nicht steuern können.
Wie Sie entscheiden
Vier Fragen reichen meistens:
Brauchen Sie das Geld auf einmal? Dann Einmalzahlung, unabhängig vom Rest.
Wie lange können Sie den Käufer überblicken? Fünf Jahre sind eine Antwort, fünfundzwanzig sind keine.
Was soll mit Ihren Kunden passieren? Bei Rente und Beteiligung hängt Ihr Geld daran, dass sie bleiben. Dann müssen Sie wissen, wer sie betreut, mit Namen.
Was sagt Ihr Steuerberater? Die Differenz zwischen laufender Besteuerung und Veräußerungsgewinn kann größer sein als die Differenz zwischen zwei Angeboten.
Was wir anbieten, und was nicht
Wir bieten den Direktkauf und die Beteiligung an. Beim Direktkauf steht der Preis fest und ist nach zwölf Monaten vollständig gezahlt. Bei der Beteiligung gibt es eine feste Anzahlung und fünf Jahresraten mit Sockel, Rückfallklausel bei Insolvenz und der Zusage, dass ein Erwerber unsere Verpflichtung weiter erfüllt. Im Regelfall bringt die Beteiligung mehr, garantiert etwa gleich viel.
Die Maklerrente bieten wir nicht an. Das ist das meistgewünschte Modell, und wir wissen, dass wir damit Verkäufer verlieren. Wir bieten sie nicht an, weil wir nichts versprechen wollen, was wir nicht über Jahrzehnte garantieren können, und weil wir es ehrlicher finden, fünf überschaubare Jahre zu vereinbaren als ein lebenslanges Vertrauen einzufordern.
Was das für Ihren Bestand hieße, können Sie mit dem Rechner für beide Wege durchspielen, ohne Formular.
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Quellen: Maklerbarometer 2022 zu Modellpräferenzen; Fachbeiträge in Das Investment, procontra und Versicherungswirtschaft heute zur Maklerrente; eigene Vertragspraxis. Steuerliche Aussagen sind allgemeine Hinweise, keine Beratung. Zuletzt geprüft: September 2026. Autor: Denis Böbel, Gründer von FYNGO, Versicherungsmakler seit 2016.
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