Schaden & Leistung

Kfz-Schaden melden — Schritt für Schritt

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Hagelschaden an der Motorhaube eines grünen Autos

Auffahrunfall, Parkrempler, Wildunfall oder Hagelschaden — ein Kfz-Schaden ist schnell passiert. Hier erfährst du, was du an der Unfallstelle tun musst, wie du den Schaden richtig meldest und welche Versicherung zahlt.

Sofortmaßnahmen an der Unfallstelle

  • Unfallstelle sichern — Warnblinker an, Warndreieck aufstellen, Warnweste anziehen

  • Verletzte versorgen — Erste Hilfe leisten, bei Verletzungen 112 anrufen

  • Polizei rufen — bei Personenschaden, Fahrerflucht-Gefahr, erheblichem Sachschaden oder Uneinigkeit über Schuld. Bei Parkremplern: nicht verpflichtend, aber empfehlenswert.

  • Unfallstelle dokumentieren — Fotos von allen beteiligten Fahrzeugen, Schäden, Bremsspuren, Verkehrsschildern, Kreuzungssituation

  • Europäischen Unfallbericht ausfüllen — mit dem Unfallgegner gemeinsam (liegt im Handschuhfach oder als PDF bei FYNGO)

  • Daten austauschen — Name, Adresse, Kennzeichen, Versicherer und Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners notieren

  • Zeugen notieren — Name und Telefonnummer von Zeugen festhalten

Welche Versicherung zahlt?

Szenario

Zuständige Versicherung

Du bist schuld — Schaden am fremden Fahrzeug

Deine Kfz-Haftpflicht zahlt den Schaden des Gegners

Du bist schuld — Schaden an deinem eigenen Fahrzeug

Deine Vollkasko (wenn vorhanden)

Der andere ist schuld

Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners — du bist der Geschädigte

Wildunfall (Zusammenstoß mit Haarwild)

Deine Teilkasko

Hagel, Sturm, Überschwemmung

Deine Teilkasko

Diebstahl / Einbruch ins Fahrzeug

Deine Teilkasko (Fahrzeug) / Hausrat (persönliche Gegenstände — nur je nach Tarif, oft ausgeschlossen)

Marderbiss

Deine Teilkasko (Bissschäden + Folgeschäden je nach Tarif)

Vandalismus

Deine Vollkasko

Fahrerflucht des Gegners

Deine Vollkasko oder Verkehrsopferhilfe e.V. (bei Personenschäden)

Was musst du melden?

  • Wann und wo ist der Unfall passiert?

  • Wer war beteiligt? (Daten aller Beteiligten)

  • Was ist passiert? (Unfallhergang in eigenen Worten)

  • Welche Schäden sind entstanden? (Fotos!)

  • Polizei vor Ort? (Aktenzeichen, Dienststelle)

  • Verletzte? (Wenn ja: Arztbericht anfordern)

  • Europäischer Unfallbericht (wenn ausgefüllt)

So meldest du den Schaden

  1. FYNGO kontaktieren — wir kämpfen für dich beim Versicherer: Meldung, Formular, Einreichung, Nachhaken

  2. Oder direkt beim Versicherer — Schadenhotline / Online-Portal

  3. Werkstatt: Bei selbst verschuldeten Schäden (Kasko): Versicherer kann Partnerwerkstatt empfehlen. Bei Fremdverschulden: du hast freie Werkstattwahl.

Fristen

Wichtig: Melde den Schaden innerhalb einer Woche beim Versicherer. Bei Diebstahl sofort, zusätzlich mit Polizeianzeige. Eine verspätete Meldung kann zur Leistungskürzung führen.

Besondere Situationen

Parkrempler (Gegner nicht da)

  • Warten: Du musst eine angemessene Zeit warten (mind. 30 Minuten, je nach Situation länger)

  • Zettel reicht NICHT: Ein Zettel an der Windschutzscheibe ist besser als gar nichts, aber ersetzt nicht die Wartepflicht

  • Polizei informieren: Wenn der Geschädigte nicht auftaucht — Polizei anrufen und Unfall melden. Sonst: Fahrerflucht!

Wildunfall

  • Polizei rufen — die erstellt eine Wildunfallbescheinigung (brauchst du für die Teilkasko)

  • Tier nicht anfassen — bei verletztem Wild: Polizei/Jäger verständigen

  • Ausweichmanöver: Wenn du einem Tier ausweichst und dadurch einen Unfall baust, zahlt die Teilkasko oft NICHT (je nach Tarif). Vollkasko schon.

Mietwagen bei Fremdverschulden

Bei unverschuldetem Unfall hast du Anspruch auf:

  • Mietwagen ODER Nutzungsausfallentschädigung

  • Erstattung der Abschleppkosten

  • Gutachterkosten (ab ca. 750 EUR Schadenhöhe empfohlen)

  • Wertminderung bei neueren Fahrzeugen

Deinen Anspruch gegenüber der gegnerischen Versicherung setzt auf Wunsch unsere Partnerkanzlei für dich durch — wir erklären dir vorher die Schritte.

Typische Fehler vermeiden

  • Schuld an der Unfallstelle eingestehen — sage nie "Ich bin schuld". Schildere den Hergang sachlich.

  • Kein Unfallbericht ausfüllen — ohne Dokumentation wird es schwer, Ansprüche durchzusetzen

  • Werkstatt ohne Freigabe — bei Kaskoschäden: Versicherer kontaktieren, BEVOR du reparieren lässt

  • Schadenfreiheitsrabatt vergessen — ein gemeldeter Kaskoschaden kostet dich SFR-Klassen. Bei kleinen Schäden prüfen: selbst zahlen oder melden?

Hinweis: Bei einem unverschuldeten Unfall hast du Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter (ab etwa 750 € Schaden). Die Kosten trägt in der Regel der Versicherer des Gegners. Lass dich nicht auf ein „Kostenvoranschlag reicht" drängen — ein Gutachten sichert deine Ansprüche besser ab.

So hilft FYNGO

  • Beim Versicherer für dich — wir melden, reichen ein, haken nach und prüfen die Abrechnung, in jeder Mitgliedschaft

  • Gutachter & Werkstatt — wir empfehlen unabhängige Gutachter; mit dem Modul Schaden koordinieren wir Gutachter und Werkstatt und holen Kostenvoranschlag und Rechnung selbst

  • SFR-Check — lohnt sich die Meldung oder lieber selbst zahlen? Wir rechnen das für dich durch.

  • Rückstufungs-Prognose — was kostet dich der Schaden langfristig in höheren Beiträgen?

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Wir schauen uns das mit dir an.

Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.

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