Versicherungsarten

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht — für Vermieter unverzichtbar

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Familie steht vor ihrem Haus

Wer ein Haus oder Grundstück besitzt und vermietet, haftet für Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstück entstehen — z. B. wenn ein Passant auf dem vereisten Gehweg stürzt. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt dich als Eigentümer vor diesen Kosten.

Kurz erklärt: Was macht diese Versicherung?

Sie übernimmt gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter, die aus deiner Eigenschaft als Eigentümer eines Gebäudes oder Grundstücks entstehen — also die gleichen drei Aufgaben wie jede Haftpflicht:

  1. Berechtigte Forderungen bezahlen

  2. Unberechtigte Forderungen abwehren

  3. Prüfen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht

Wer braucht sie?

  • Vermieter von Ein- oder Mehrfamilienhäusern

  • Eigentümer unbebauter Grundstücke

  • WEG-Gemeinschaften (Wohnungseigentümergemeinschaften)

Nicht nötig, wenn du dein Eigenheim selbst bewohnst — dann deckt deine private Haftpflichtversicherung (PHV) die Risiken als Eigentümer in der Regel mit ab.

Was ist versichert?

Nach den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB) und den ergänzenden Besonderen Bedingungen:

  • Personenschäden — z. B. Passant stürzt auf vereistem Gehweg

  • Sachschäden — z. B. herabfallender Dachziegel beschädigt ein Auto

  • Vermögensschäden — als Folge von Personen- oder Sachschäden

  • Verletzung der Verkehrssicherungspflicht — Streupflicht, Beleuchtung, Instandhaltung

  • Bauliche Veränderungen — kleinere Umbauten (Grenzen tarifabhängig)

Häufige Einschlüsse (tarifabhängig)

  • Gewässerschadenhaftpflicht (für Öltanks → oft separat oder als Zusatz)

  • Photovoltaikanlagen auf dem Dach

  • Aufzüge und Heizungsanlagen

Wo der Schutz typischerweise endet

  • Schäden an eigenen Gebäuden/Sachen — dafür: Wohngebäudeversicherung

  • Gewerbliche Nutzung des Grundstücks (gesonderte Betriebshaftpflicht)

  • Vorsätzlich verursachte Schäden

  • Größere Bauvorhaben — dafür: Bauherrenhaftpflicht

Wo bin ich versichert?

  • Am Versicherungsort — das im Vertrag genannte Grundstück und Gebäude

  • Bei mehreren Objekten: jedes einzeln benennen oder über eine Sammelpolice abdecken

Worauf achten?

  • Deckungssumme — mindestens 5 Mio. €, besser 10 Mio. €

  • Anzahl der Wohneinheiten — muss im Vertrag korrekt angegeben sein

  • Gewässerschadenhaftpflicht — falls ein Öltank vorhanden ist: dringend empfohlen, weil du nach § 89 WHG verschuldensunabhängig haftest

  • Bauliche Maßnahmen — bis zu welcher Bausumme sind kleinere Umbauten mitversichert?

Hinweis: Die hier beschriebenen Leistungen basieren auf marktüblichen Bedingungen. Dein konkretes Produkt kann abweichen. Gerade bei Mehrfamilienhäusern, gemischt genutzten Objekten und Gewässerschaden lohnt sich ein genauer Blick. Wir prüfen das gerne.

So hilft FYNGO

Wir prüfen dein Objekt, finden den passenden Tarif und achten auf Sonderthemen wie Gewässerschaden und Verkehrssicherungspflicht. Auch für Mehrparteienhäuser finden wir passende Lösungen.

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Wir schauen uns das mit dir an.

Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.

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