Versicherungsarten
Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge — einfach erklärt
Zuletzt aktualisiert:
Kurz gesagt: Je höher die staatliche Förderung, desto weniger kommst du an dein Geld. Schicht 1 (gesetzliche Rente, Rürup) fördert am stärksten und bindet am stärksten. Schicht 2 (Riester, betriebliche Altersvorsorge) liegt dazwischen. Schicht 3 (private Rente, Depot) bekommt keine Förderung, dafür volle Freiheit. Die meisten brauchen eine Mischung.
Die gesetzliche Rente allein wird für die wenigsten reichen: Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) liegt bei rund 48 % — gemeint ist das Verhältnis einer Standardrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst, nicht dein persönliches letztes Gehalt. Deine individuelle Lücke kann deutlich größer sein.
Altersvorsorge in Deutschland ist in drei Schichten aufgebaut — jede mit eigenen Regeln, Steuervorteilen und Zielgruppen. Wer die Systematik versteht, trifft bessere Entscheidungen. Dieser Artikel erklärt dir, wie die drei Schichten funktionieren und welche Bausteine für dich relevant sein könnten.
Kurz erklärt: Warum drei Schichten?
Der Gesetzgeber hat die Altersvorsorge in drei Schichten gegliedert, um verschiedene Fördermodelle und Besteuerungsregeln sauber zu trennen:
Schicht 1 — Basisversorgung: Staatlich gefördert, dafür stark gebunden. Ziel: Grundabsicherung im Alter.
Schicht 2 — Zusatzversorgung: Staatlich gefördert, aber mit mehr Flexibilität als Schicht 1.
Schicht 3 — Privatvorsorge: Keine staatliche Förderung, dafür maximale Flexibilität.
Die Grundidee: Je stärker die staatliche Förderung, desto stärker die Einschränkungen bei Zugriff und Verwendung.
Schicht 1 — Basisversorgung
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)
Pflicht für Arbeitnehmer, freiwillig für Selbstständige
Beiträge sind steuerlich absetzbar (2026: 100 % als Sonderausgaben)
Rente wird im Alter nachgelagert besteuert (Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026: 84 %, er steigt um 0,5 Prozentpunkte pro Jahr bis 100 % im Jahr 2058)
Kein Kapitalwahlrecht — nur lebenslange Rente
Nicht vererbbar (Ausnahme: Hinterbliebenenrente unter engen Voraussetzungen)
Rürup-Rente (Basisrente)
Für Selbstständige und Gutverdiener besonders interessant
Beiträge steuerlich absetzbar wie GRV (2026: bis 30.826 € / 61.652 € bei Verheirateten, abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Rente)
Auszahlung nur als lebenslange Rente — kein Kapitalwahlrecht
Nicht beleihbar, nicht vererbbar (Ausnahme: Hinterbliebenenrente bei Ehegatten, tarifabhängig)
Vorteil: Hohe Steuerersparnis in der Ansparphase
Nachteil: Totale Inflexibilität — kein vorzeitiger Zugriff möglich
Schicht 1 in einem Satz: Maximale Steuerförderung, minimale Flexibilität. Gut für die Grundabsicherung, aber du kommst vor Rentenbeginn nicht an das Geld.
Schicht 2 — Zusatzversorgung (staatlich gefördert)
Riester-Rente
Für Arbeitnehmer (und deren Ehegatten) gedacht
Staatliche Zulagen: 175 € Grundzulage + 300 € pro Kind (ab 2008 geboren)
Alternativ: Sonderausgabenabzug bis 2.100 €/Jahr
Auszahlung im Alter als Rente (mind. 70 %) + optional Teilkapitalauszahlung (max. 30 %)
Vorteil: Zulagen besonders attraktiv für Familien mit Kindern und Geringverdiener
Nachteil: Komplexe Regeln, hohe Kosten bei vielen Anbietern, eingeschränkte Produktauswahl
Neu ab 2027: Mit dem Altersvorsorgereformgesetz werden ab 01.01.2027 keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen. Bestehende Verträge laufen weiter, ein Wechsel ist freiwillig.
Neu ab 2027: das geförderte Altersvorsorgedepot
Der Bundesrat hat dem Altersvorsorgereformgesetz am 08.05.2026 zugestimmt. Ab 01.01.2027 gibt es das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot:
Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag, dazu 25 % auf weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 € — maximal 540 € im Jahr
Kinderzulage: 100 % auf Beiträge bis 300 € je Kind
Neu: Auch Selbstständige werden förderberechtigt
Wir schauen gemeinsam, ob für dich ein Neustart oder ein Wechsel aus einem Riester-Vertrag sinnvoll ist, sobald die Produkte verfügbar sind.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Die bAV ist der zweite Baustein in Schicht 2. Es gibt fünf Durchführungswege — je nachdem, wie der Arbeitgeber die Versorgung organisiert:
Durchführungsweg | Wer trägt es? | Wie funktioniert es? | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
Direktversicherung | Arbeitgeber schließt Lebensversicherung auf Arbeitnehmer ab | Beiträge aus Entgeltumwandlung (brutto) oder Arbeitgeberzuschuss | Häufigste Form bei KMU. Portabel bei Jobwechsel. Arbeitgeber muss 15 % Zuschuss geben (bei Entgeltumwandlung). |
Pensionskasse | Externe Versorgungseinrichtung (oft branchenweit) | Ähnlich wie Direktversicherung, aber über eigenständige Kasse | Unterliegt der BaFin-Aufsicht. Weniger flexibel als Direktversicherung. |
Pensionsfonds | Externe Versorgungseinrichtung mit mehr Kapitalmarktfreiheit | Beiträge fließen in Fonds — höhere Renditechancen, aber auch höheres Risiko | Arbeitgeber haftet subsidiär (Einstandspflicht). Durch PSVaG abgesichert. |
Unterstützungskasse | Eigenständige Versorgungseinrichtung des Arbeitgebers | Keine feste Obergrenze wie bei § 3 Nr. 63 (Grenzen: § 4d EStG, Angemessenheit) | Besonders attraktiv für Gutverdiener und Gesellschafter-Geschäftsführer. Steuerlich effizient. Arbeitgeber haftet, PSVaG-Schutz für Arbeitnehmer (nicht für beherrschende GGF). |
Direktzusage (Pensionszusage) | Arbeitgeber direkt aus Firmenvermögen | Arbeitgeber verspricht Versorgungsleistung, bildet Rückstellungen | Für GGF und Führungskräfte. Höchste Flexibilität, aber bilanzwirksam. PSVaG-Schutz für Arbeitnehmer (nicht für beherrschende GGF). |
Steuerliche Behandlung der bAV:
Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds: steuerfrei bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (§ 3 Nr. 63 EStG) → 2026: 8.112 € im Jahr; davon bis 4 % (4.056 €) auch sozialabgabenfrei
Unterstützungskasse und Direktzusage: keine feste Obergrenze wie bei § 3 Nr. 63 — die Grenzen setzen § 4d EStG bzw. die Angemessenheit der Zusage; sozialabgabenfrei ist eine Entgeltumwandlung nur bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze
Auszahlung im Alter: voll steuerpflichtig + Kranken-/Pflegeversicherungsbeiträge
Schicht 2 in einem Satz: Staatlich gefördert mit Zulagen oder Steuervorteilen, etwas flexibler als Schicht 1, aber immer noch ans Rentenalter gebunden.
Schicht 3 — Private Vorsorge (ungefördert)
Private Rentenversicherung
Keine staatliche Förderung → dafür volle Flexibilität
Wahl zwischen lebenslanger Rente und Kapitalauszahlung
Besteuerung bei Auszahlung: nur Ertragsanteil wird besteuert (z. B. mit 67: nur 17 % der Rente sind steuerpflichtig)
Bei Kapitalauszahlung nach 12 Jahren Laufzeit und ab Alter 62: Halbeinkünfteverfahren (nur 50 % der Erträge steuerpflichtig)
Vererbbar, beleihbar, flexibel
Fondsgebundene Rentenversicherung
Wie private Rentenversicherung, aber Beiträge fließen in Investmentfonds
Höhere Renditechancen, aber kein Garantiezins
Steuerliche Vorteile des Versicherungsmantels bleiben erhalten
Beliebte Variante: ETF-basierte Nettopolicen ohne Abschlusskosten
Depot / ETF-Sparplan (ohne Versicherungsmantel)
Kein Versicherungsprodukt, sondern direktes Investment
Maximale Flexibilität — jederzeit Zugriff
Besteuerung: 25 % Abgeltungsteuer auf Erträge (+ Soli, ggf. KiSt)
Kein Steuervorteil wie bei Versicherungsprodukten
Vergleich mit Rentenversicherung → eigener Artikel
Worauf du in Schicht 3 achten solltest
Kosten — Abschluss- und Verwaltungskosten sind der größte Renditefresser. Vergleichen lohnt sich.
Flexibilität — Kannst du Beiträge anpassen, pausieren oder zuzahlen?
Fondsauswahl — Welche Fonds stehen zur Verfügung? Gibt es ETFs?
Varianten der privaten Rentenversicherung — klassisch (Garantie + Überschüsse), fondsgebunden (mehr Chancen, mehr Schwankung) oder hybrid (Mischung)
Garantieniveau und Rentengarantiezeit — Wie viel ist garantiert, und wie lange wird die Rente mindestens gezahlt, auch bei frühem Tod?
Todesfallleistung und Hinterbliebenenrente — Was bekommen Partner oder Kinder?
Honorartarif vs. Provisionstarif — Honorartarife sind oft günstiger, weil weniger Kosten eingerechnet sind
Absicherung und Sparen trennen — Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung schließt du am besten als eigenständige BU ab, nicht als Zusatzbaustein in der Rentenversicherung. So bleibst du flexibel, wenn du beim Sparen einmal etwas ändern möchtest.
FYNGO-Tipp: Fang so früh wie möglich an. Schon kleine Beträge machen über Jahrzehnte einen großen Unterschied.
Schicht 3 in einem Satz: Maximale Flexibilität, keine staatliche Förderung, dafür freie Verfügung und Vererbbarkeit. Ideal als Ergänzung zu Schicht 1 und 2.
Übersicht: Die drei Schichten im Vergleich
Merkmal | Schicht 1 (Basis) | Schicht 2 (Zusatz) | Schicht 3 (Privat) |
|---|---|---|---|
Produkte | GRV, Rürup | Riester (Bestand), bAV, ab 2027 Altersvorsorgedepot | Private RV, Fonds-RV, Depot |
Steuerförderung Einzahlung | Ja (Sonderausgaben) | Ja (Zulagen / §3 Nr. 63) | Nein |
Besteuerung Auszahlung | Voll (nachgelagert) | Voll (nachgelagert) | Nur Ertragsanteil / Halbeinkünfte |
Kapitalwahlrecht | Nein | Teilweise (Riester 30 %) | Ja |
Vorzeitiger Zugriff | Nein | Eingeschränkt | Ja |
Vererbbarkeit | Nein (Ausnahme: Hinterbliebene) | Eingeschränkt | Ja |
Pfändungsschutz | Ja | Ja (bAV) | Nein (Depot) / Ja (RV mit Bezugsrecht) |
Ideal für | Grundsicherung, Selbstständige (Rürup) | Arbeitnehmer, Familien | Alle — als flexible Ergänzung |
Welche Schicht passt zu dir?
Arbeitnehmer: Schicht 1 hast du automatisch (GRV). Prüfe, ob dein Arbeitgeber eine gute bAV anbietet (Schicht 2). Ergänze mit Schicht 3 für Flexibilität.
Selbstständige: Meist keine GRV-Pflicht → Rürup (Schicht 1) für die steuerliche Basis. Ab 2027 auch das geförderte Altersvorsorgedepot. Schicht 3 für Flexibilität und Liquidität.
Familien: Bestehende Riester-Verträge können durch Kinderzulagen attraktiv bleiben. Ab 2027 kommt das geförderte Altersvorsorgedepot mit Kinderzulage dazu. Kombination mit Schicht 3 sinnvoll.
Gutverdiener: Rürup (Schicht 1) für maximale Steuerersparnis + Unterstützungskasse/Direktzusage (Schicht 2) + Schicht 3 als flexibler Baustein.
GGF / Geschäftsführer: Direktzusage oder Unterstützungskasse (Schicht 2) — steuerlich hoch effizient.
Hinweis: Die steuerlichen Rahmenbedingungen können sich durch Gesetzesänderungen verändern; die hier dargestellten Regelungen entsprechen dem Rechtsstand 2026 und sind eine fachliche Einordnung. Die verbindliche steuerliche Einschätzung gibt dir deine Steuerberatung — den Kontakt stellen wir über unser Partnernetzwerk gerne her.
So hilft FYNGO
Altersvorsorge ist kein Einzelprodukt — sie ist ein System aus mehreren Bausteinen. Wir helfen dir:
Deine bestehende Versorgung über alle drei Schichten zu analysieren
Lücken zu identifizieren und passende Bausteine zu empfehlen
Produkte und Tarife zu vergleichen — nicht nach Provision, sondern nach Bedingungswerk und Kosten
Bei Bedarf den Kontakt zu Steuerberatern und Rentenberatern aus unserem Partnernetzwerk herzustellen
Weiterlesen
Wir schauen uns das mit dir an.
Ob dein bestehender Vertrag das abdeckt, was hier steht, sagen wir dir in einem kurzen Gespräch. Der Einstieg ist kostenfrei — ohne Kosten, ohne Mindestlaufzeit.
Mehr aus dieser Rubrik
PKV-Beitragserhöhung — was kannst du jetzt tun?
Kfz-Versicherung wechseln — so geht’s richtig
Reiseversicherung — was brauchst du wirklich im Urlaub?
Gebäudepolice beim Immobilienkauf — übernehmen oder neu abschließen?
Pflegelücke — was die gesetzliche Pflegeversicherung wirklich zahlt
Betriebliche Krankenversicherung (bKV) — Ihr Gesundheits-Benefit vom Arbeitgeber


